Ein kleines Geben, das Leben verändert- wenn Helfen Hoffnung schenkt – Teil 2

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Hier ist der zweite Teil unseres Spendeartikels, in dem es um Organ- und Gewebespenden geht. Wenn ihr den ersten Teil noch nicht gelesen haben solltet, könnt ihr das hier gerne tun.

Es gibt viel Gründe, warum Menschen eine Organ- oder Gewebespende benötigen. Wenn Organe zum Beispiel aufgrund einer Virusinfektionen, Stoffwechsel- oder angeborene Erkrankungen nicht mehr richtig funktionieren, müssen sie ersetzt werden, um dem oder der Betroffenen wieder ein Stück ihrer Lebensqualität zurückzugeben.

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man einer Spende widersprechen. Hat man das 16. Lebensjahr vollendet, kann man ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten einer Organ- und Gewebespende zustimmen. Im Gegensatz zur Blutspende gibt es keine Altersbegrenzung nach oben, es können also auch alle, die über 64 Jahre alt sind, spenden. Ob die Organe noch in einem guten biologischem Zustand sind, ist ausschlaggebend dafür, ob die Organe weitergegeben werden können. Die Kontrolle der Organe findet jedoch bei jedem Organ statt, egal wie alt der Spender oder die Spenderin war.

Ausschlusskriterien für eine Spende sind zum Beispiel eine aktuell bestehender, bösartiger Tumor (Krebs), nicht geklärte oder hoch ansteckende Infektionskrankheiten, wie HIV mit hoher Viruslast oder Tuberkulose, außerdem eine Sepsis, also eine schwere Blutvergiftung. Wurde eine Krebserkrankung jedoch erfolgreich behandelt, darf man wieder spenden. Wenn man eine chronische Erkrankung hat, wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, darf man in der Regel trotzdem spenden. Wichtig ist jedoch, dass bei dem Spender oder der Spenderin der Hirntod bestätigt ist, was von zwei Fachärzten unabhängig voneinander übernommen wird, und eine Zustimmung zur Spende vorliegt.

Die Zustimmung zur Spende kann von einem selbst im Online-Organspende-Register oder mit einem Ausweis im Portemonnaie gekennzeichnet werden. Unter diesem Link könnt ihr euch selbst in Das Organspende-Register eintragen. Beim Todesfall in einem anderen Land hilft es, einen ausgefüllten Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprachen dabeizuhaben. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stell diese Ausweise hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Die Organe, die nach dem Tod gespendet werden können, sind Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Darm, Nieren und Lunge, wobei die letzten beiden auch als Lebendspenden transplantiert werden können. Bei Lebendspenden wird von einer Kommission überprüft, ob die Spende freiwillig und nicht aus finanziellen Gründen vorgenommen werden soll. Eine Lebendspende ist nur innerhalb der engeren Familie und zwischen Personen mit besonderer Verbundenheit möglich, solange einen Übereinstimmung bei den Blutgruppen vorliegt.

Die Dauer der Funktion eines transplantierten Organs ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Neben der Organqualität hängt es auch von dem gesundheitlichen Gesamtzustand des Empfängers oder der Empfängerin und der Anpassung des Lebensstils ebenjener ab. Etwa 89 Prozent der transplantierten Nieren sind nach einem Jahr noch funktionstüchtig, nach fünf Jahren sind es etwa noch 75 Prozent. Bei den anderen Organen liegen die Zahlen nur geringfügig darunter. Lebendspenden von Nieren und Leber funktionieren durchschnittlich etwas länger.

Die Erfolgschancen bei einer Gewebetransplantation variieren und hängen von der Art des Gewebes ab. Die Transplantation einer Augenhornhaut ist zum Beispiel mit sehr hohen Erfolgschancen verbunden, da diese nicht durchblutet wird und es so in der Regel nicht zu einer Abstoßreaktion des Immunsystems kommt.

In Deutschland warten momentan rund 8.400 Patienten und Patientinnen auf ein Spenderorgan. Da die Zahl der gespendeten Organe deutlich kleiner ist als die der benötigten Organe, kommt es zu sehr langen Wartezeiten. So muss man auf eine Spenderniere im Durchchnitt etwa acht Jahre warten. Wann man letztendlich sein Spenderorgan bekommt, wird auf einer Warteliste festgehalten, die von Eurotransplant geführt wird. „Eurotransplant ist eine internationale gemeinnützige Organisation, die für die Zuteilung von Spenderorganen in Österreich, Belgien, Kroatien, Deutschland, Ungarn, Luxemburg, den Niederlanden und Slowenien zuständig ist.“ (Eurotansplant)

Bei den Gewebespenden sieht das ganz anders aus. Da diese auch von noch lebenden Menschen gespendet werden können, gibt es hierbei keinerlei Engpässe. Allerdings kann es regional und lokal zu Wartezeiten kommen, welche durch Kooperationen der Gewebebanken in ganz Deutschland aber schnell wieder behoben werden können.

Helene Krabbe

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